Ihr Ansprechpartner.
Mike Neumann
Project Development
Tel: +49 931 25064-132
E-Mail: mike.neumann@iqony.energy
Viele Grundstückseigentümer besitzen Flächen, welche einen geringen wirtschaftlichen Nutzen haben oder nur geringe Erträge erzielen. Gerade solche Flächen eignen sich ideal für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.
Freiflächen Photovoltaikanlagen können auf nahezu jeder Fläche errichtet werden. Dabei kann der erzeugte Strom aus einer Photovoltaikanlage einerseits über das EEG vergütet oder andererseits über einen Stromabnahmevertrag (PPA) vermarktet werden. Interessante Flächen, die für einen förderfähigen Solarpark gemäß dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) in Frage kommen sind:
Kann keine der Voraussetzungen erfüllt werden, besteht die Möglichkeit den erzeugten Strom über ein PPA zu verkaufen. Für PPA Freiflächenanlagen ist SENS ebenfalls auf der Suche nach Flächen, die folgende Kriterien erfüllen:
Kommt Ihr Grundstück für den Bau einer PV-Freiflächenanlage in Frage, können Sie das Grundstück an SENS verpachten und sich damit ein passives Einkommen für eine Dauer von 30 Jahren sichern! Dabei produzieren Sie auf Ihrem Grundstück zukünftig Strom aus erneuerbaren Energien und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende. Sie sind Grundstücksbesitzer und interessieren sich für eine Verpachtung? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.
Sie besitzen ein landwirtschaftliches Grundstück, das Sie gerne verpachten wollen? Dann nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf! Um feststellen zu können, ob sich die Fläche für den Bau eines Solarparks eignet, können Sie ganz einfach per E-Mail oder telefonisch unter +49 93125064 132 in Kontakt mit unserem Ansprechpartner Mike Neumann treten. Alternativ können Sie auch das Kontaktformular ausfüllen. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
Nach Einsicht der benötigten Grundstücksdaten prüft SENS, ob ein Solarpark auf Ihrem Grundstück errichtet werden kann. Dabei werden der Regionalplan und vorliegenden Schutzgebiete in die Prüfung einbezogen.
Nach einer positiven Rückmeldung der Flächenprüfung vereinbaren wir mit Ihnen einen Vor-Ort-Termin, um den Pachtvertrag gemeinsamen zu besprechen. Die Pacht läuft zunächst für 20 Jahre. Optional kann der Vertrag zweimal um jeweils fünf Jahre verlängert werden. Damit sichern Sie sich ein passives Einkommen für die nächsten 30 Jahre!
Der Bau eines Solarparks bedarf der Zustimmung der betreffenden Gemeinde. Zu Beginn findet ein Termin zur Vorstellung des geplanten Projektes bei der Gemeinde statt. Bei positiver Rückmeldung wird ein Bauleitverfahren eingeleitet. Im Rahmen dessen werden alle Interessen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange berücksichtigt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Planung in Abstimmung mit beteiligten Ämtern wie beispielsweise der „Unteren Naturschutzbehörde“ oder der „Unteren Denkmalschutzbehörde” erfolgt.
Der erzeugte Solarstrom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Der erste Schritt zum Netzanschluss ist die Beantragung der sogenannten Netzverknüpfungspunktberechnung beim zuständigen Netzbetreiber. Nach einer tagesaktuellen Auskunft werden die technischen Unterlagen zum Solarpark eingereicht, welche zu einer Reservierung der Netzkapazität führt.
Liegt der Satzungsbeschluss und die Baugenehmigung vor, können die Solarexperten von SENS gemeinsam mit ihren langjährigen Partnern mit dem Bau des Solarparks beginnen. Nach Anlieferung der Komponenten können die Unterkonstruktion, die Solarmodule inklusive Verkabelung sowie die Wechselrichter installiert werden. Bereits mit Baubeginn erhalten Sie die erste Pachtzahlung für Ihr Grundstück.
Mit der Fertigstellung und der Netzinbetriebnahme des Solarparks leisten Sie gemeinsam mit SENS Ihren Beitrag zur Energiewende!
Oftmals müssen vom Betreiber eines Solarparks Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. Diese können das Pflanzen von Hecken aus einheimischen Hölzern oder aber auch das Anlegen von Streuobstwiesen umfassen. Zusätzlich werden zum Erhalt des Artenschutzes regionale Saatgutmischungen auf den Flächen ausgesät. Hierbei versucht SENS immer mit dem Grundstückseigentümer oder einem lokalen Landschaftsbauern zusammen zu arbeiten. Während des Betriebs des Photovoltaik-Parks bietet SENS dem Grundstückseigentümer auch immer an, die Grünpflege des Parks zu übernehmen. Dadurch können zusätzlich zur Pacht weitere Einkünfte generiert werden.
Lassen Sie sich jetzt individuell beraten und sichern Sie sich mit der Verpachtung Ihres Grundstücks eine zusätzliche Einnahmequelle für die nächsten 30 Jahre! Sie haben außerdem eine große freie Dachfläche ab 1.000 Quadratmeter? Auch Ihr Dach können Sie für den Bau einer Photovoltaik-Anlage vermieten.
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E-Mail: mike.neumann@iqony.energy