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Grundstück verpachten für PV Verpachten von Flächen für Photovoltaik-Projekte von Morgen

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Sie besitzen Flächen mit einer Größe von mehr als 5 Hektar?

Verpachten Sie Ihre Flächen für den Bau von Solarparks und sichern Sie sich ein festes Einkommen für die nächsten 30 Jahre!


Viele Grundstückseigentümer besitzen Flächen, welche einen geringen wirtschaftlichen Nutzen haben oder nur geringe Erträge erzielen. Gerade solche Flächen eignen sich ideal für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.

Ihre Vorteile – Vermieten Sie Ihr Grundstück, Ihre Fläche oder Ihren Acker für Photovoltaik

30 Jahre festes Einkommen

Vollständige Abwicklung durch SENS

Beitrag zur Energiewende leisten

Ist Ihr Grundstück für die Verpachtung und den Bau von einem Solarpark geeignet?

 

Freiflächen Photovoltaikanlagen können auf nahezu jeder Fläche errichtet werden. Dabei kann der erzeugte Strom aus einer Photovoltaikanlage einerseits über das EEG vergütet oder andererseits über einen Stromabnahmevertrag (PPA) vermarktet werden. Interessante Flächen, die für einen förderfähigen Solarpark gemäß dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) in Frage kommen sind:

  •  Flächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen
  •  Flächen in benachteiligten Gebieten, die nachweislich einen niedrigen Ertrag haben oder einen schlechten Bodenwert besitzen
  •  Konversionsflächen, wie beispielsweise Deponien, ehemalige Tagebaugebiete oder stillgelegte Militärbasen
  •  Versiegelte, ehemals industriell genutzte Flächen
  •  Ausgewiesene, ungenutzte Gewerbegebiete
  •  Bauliche Anlagen wie Sport- und Freizeitflughäfen

Kann keine der Voraussetzungen erfüllt werden, besteht die Möglichkeit den erzeugten Strom über ein PPA zu verkaufen. Für PPA Freiflächenanlagen ist SENS ebenfalls auf der Suche nach Flächen, die folgende Kriterien erfüllen:

  •  Flächen mit einer Größe von mindestens 5 ha
  •  Ertragsarme, für die Landwirtschaft unattraktive Wiesen oder Ackerflächen
  •  Brachliegende oder sonstige ungenutzte Flächen

30 Jahre Mieteinnahmen für Ihr Grundstück


Kommt Ihr Grundstück für den Bau einer PV-Freiflächenanlage in Frage, können Sie das Grundstück an SENS verpachten und sich damit ein passives Einkommen für eine Dauer von 30 Jahren sichern! Dabei produzieren Sie auf Ihrem Grundstück zukünftig Strom aus erneuerbaren Energien und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende. Sie sind Grundstücksbesitzer und interessieren sich für eine Verpachtung? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.
 

Tipp: Falls Ihre eigene Fläche nicht ganz ausreicht, fragen Sie beim Eigentümer des Nachbargrundstücks nach.

Oranienbaum SENS STEAG Solar Energy Solutions GmbH

In 6 Schritten zur Grundstücks-Verpachtung für Photovoltaik

Schritt 1: Kundenanfrage per Telefon oder E-Mail

Schritt 1: Kundenanfrage per Telefon oder E-Mail

Sie besitzen ein landwirtschaftliches Grundstück, das Sie gerne verpachten wollen? Dann nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf! Um feststellen zu können, ob sich die Fläche für den Bau eines Solarparks eignet, können Sie ganz einfach per E-Mail oder telefonisch unter +49 93125064 132 in Kontakt mit unserem Ansprechpartner Mike Neumann treten. Alternativ können Sie auch das Kontaktformular ausfüllen. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
 

Schritt 2: Netzanfrage

Schritt 2: Prüfung der Genehmigungsfähigkeit

Nach Einsicht der benötigten Grundstücksdaten prüft SENS, ob ein Solarpark auf Ihrem Grundstück errichtet werden kann. Dabei werden der Regionalplan und vorliegenden Schutzgebiete in die Prüfung einbezogen.

Schritt 4: Pachtvertrags-Unterzeichnung

Schritt 3: Unterzeichnung des Pachtvertrags

Nach einer positiven Rückmeldung der Flächenprüfung vereinbaren wir mit Ihnen einen Vor-Ort-Termin, um den Pachtvertrag gemeinsamen zu besprechen. Die Pacht läuft zunächst für 20 Jahre. Optional kann der Vertrag zweimal um jeweils fünf Jahre verlängert werden. Damit sichern Sie sich ein passives Einkommen für die nächsten 30 Jahre!

Schritt 3: Bauprojektvorstellung

Schritt 4: Antrag auf Bauleitplanung

Der Bau eines Solarparks bedarf der Zustimmung der betreffenden Gemeinde. Zu Beginn findet ein Termin zur Vorstellung des geplanten Projektes bei der Gemeinde statt. Bei positiver Rückmeldung wird ein Bauleitverfahren eingeleitet. Im Rahmen dessen werden alle Interessen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange berücksichtigt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Planung in Abstimmung mit beteiligten Ämtern wie beispielsweise der „Unteren Naturschutzbehörde“ oder der „Unteren Denkmalschutzbehörde” erfolgt.

Schritt 5: Antragstellung

Schritt 5: Stellen der Netzanfrage

Der erzeugte Solarstrom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Der erste Schritt zum Netzanschluss ist die Beantragung der sogenannten Netzverknüpfungspunktberechnung beim zuständigen Netzbetreiber. Nach einer tagesaktuellen Auskunft werden die technischen Unterlagen zum Solarpark eingereicht, welche zu einer Reservierung der Netzkapazität führt.

Schritt 6: Baugenehmigung und Realisierung

Schritt 6: Baugenehmigung und Realisierung der PV-Anlage

Liegt der Satzungsbeschluss und die Baugenehmigung vor, können die Solarexperten von SENS gemeinsam mit ihren langjährigen Partnern mit dem Bau des Solarparks beginnen. Nach Anlieferung der Komponenten können die Unterkonstruktion, die Solarmodule inklusive Verkabelung sowie die Wechselrichter installiert werden. Bereits mit Baubeginn erhalten Sie die erste Pachtzahlung für Ihr Grundstück.

Mit der Fertigstellung und der Netzinbetriebnahme des Solarparks leisten Sie gemeinsam mit SENS Ihren Beitrag zur Energiewende!

Profitieren Sie von zusätzlichen Einkünften neben den Pachtzahlungen für Ihr Grundstück


Oftmals müssen vom Betreiber eines Solarparks Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. Diese können das Pflanzen von Hecken aus einheimischen Hölzern oder aber auch das Anlegen von Streuobstwiesen umfassen. Zusätzlich werden zum Erhalt des Artenschutzes regionale Saatgutmischungen auf den Flächen ausgesät. Hierbei versucht SENS immer mit dem Grundstückseigentümer oder einem lokalen Landschaftsbauern zusammen zu arbeiten. Während des Betriebs des Photovoltaik-Parks bietet SENS dem Grundstückseigentümer auch immer an, die Grünpflege des Parks zu übernehmen. Dadurch können zusätzlich zur Pacht weitere Einkünfte generiert werden.

Lassen Sie sich jetzt individuell beraten und sichern Sie sich mit der Verpachtung Ihres Grundstücks eine zusätzliche Einnahmequelle für die nächsten 30 Jahre!  Sie haben außerdem eine große freie Dachfläche ab 1.000 Quadratmeter? Auch Ihr Dach können Sie für den Bau einer Photovoltaik-Anlage vermieten.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Ihr Ansprechpartner.


Mike Neumann

Project Development


Tel: +49 931 25064-132
E-Mail: mike.neumann@iqony.energy