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Service von SENS

ESG-Prüfung für Solarprojekte

Wir übernehmen gemeinsam Verantwortung: 
ESG-geprüfte Solarparks und PV-Dachanlagen

Green Investment

Gemeinsam in eine nachhaltige Zukunft: Mit der ESG-Prüfung von SENS wird Ihre Solaranlage zum förderungsfähigen Green Investment.

O&M Kaufmännische Betriebsführung SENS

Green Investments bedürfen nicht nur eines entsprechenden Produkts. In der gesamten Wertschöpfungskette müssen Nachhaltigkeitsstandards berücksichtigt werden. Ein wichtiger Maßstab sind die steigenden Anforderungen der Gesetzgebung im Bereich Sustainable Finance sowie dem nachhaltigen Lieferkettenmanagement. Gemeinsam mit unseren Lieferanten, Kunden und Partnern können wir wertschöpfende Prozesse schaffen und eine nachhaltige Zukunft der Erneuerbaren Energien sicherstellen. Und es kann so einfach sein.​

Unser SENS ESG-Standard

Um Nachhaltigkeit in unserem wirtschaftlichen Handeln und in der Wertschöpfungskette sicherzustellen, haben wir Prozesse und Methoden definiert und in unserem SENS ESG-Standard dokumentiert. Geprüft durch externe Gutachter, sichert der SENS ESG-Standard die Nachhaltigkeit in den Geschäftstätigkeiten, Lieferketten und Services rund um Ihre Solaranlage. Damit heben wir die Nachhaltigkeit unserer Solarprojekte auf ein neues Level und gehen sogar über die aktuelle Gesetzgebung hinaus. Benötigen Sie für Ihre Projekte ein unabhängiges Prüfgutachten, stellt SENS die notwendigen Dokumente ergänzend zu weiteren Vertragsdokumenten zur Verfügung.

Der Umfang des SENS ESG-Standards:

  • Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
     
  • Nachhaltige Beschaffung: Bewertung der ESG-Performance der Lieferanten
     
  • Konformität der Geschäftstätigkeit mit der EU-Taxonomie
     
  • Services rund ums Thema Nachhaltigkeit: Ausstellung eines ESG-Prüfbescheinigung, Mapping der Lieferkette, individuelle Vertragsanhänge u.v.m.

Ihre Vorteile eines ESG-geprüften Solarprojekts

 

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Erfüllung der Anforderungen an ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivität (inkl. DNSH-Prinzip)

Nachhaltige Lieferkette mit Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten

Mehrwerte und Services für unsere Kunden für nachhaltige Solarprojekte

Ihr Solarprojekt als Green Investment: Wir halten die EU-Taxonomie ein

Zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050, dem sogenannten Green Deal der Europäischen Union, werden alle in die Verantwortung gezogen. Die EU-Taxonomie bietet dafür ein einheitliches Verständnis von Nachhaltigkeit und hat Auswirkungen auf die Aktivitäten von Unternehmen und Investoren. Somit müssen sich Investitionen in Zukunft anhand bestimmter Kriterien als nachhaltig erweisen.

Damit verfolgt die EU sechs Umweltziele: 

1. Klimaschutz

2. Anpassung an den Klimawandel

3. Schutz von Wasser und Meeren

4. Übergang zur Kreislaufwirtschaft

5. Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung

6. Schutz der Ökosysteme

Ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten von Unternehmen müssen mindestens eines dieser Umweltziele unterstützen. Als weitere Voraussetzung gilt, dass nicht gegen ein anderes Umweltziel verstoßen wird. Dies entspricht dem sogenannten DNSH-Prinzip („Do No Significant Harm“), welches anhand definierter Kriterien geprüft wird.

Mit dem SENS ESG-Standard umgesetzte Solarprojekte erfüllen diese Ansprüche und bieten Unternehmen und Geldanlegern einen überprüfbaren Nachweis zur Nachhaltigkeit ihrer Investitionen. Dies ist eine wichtige Basis für Förderung und Finanzierung.

Nach der Taxonomie-Verordnung können Solarprojekte nach SENS-ESG Standard als nachhaltig eingestuft werden:

  • Zuordnung zum Sektor Energie
  • Signifikanter Beitrag zum Umweltziel Klimaschutz (Ökobilanz unterhalb der gesetzlich geregelten Grenze von 100 g CO2/kWh)
  • Einhaltung des DNSH-Prinzips: Durch die Etablierung eines Risiko- und Lieferkettenmanagements wird nicht gegen die anderen Umweltziele verstoßen
  • Erfüllung des Mindeststandards

Risiko- und Lieferkettenmanagement im ESG-Standard von SENS

 

Der ESG-Standard regelt die Umsetzung der Sorgfaltspflichten des LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes) sowohl in den Geschäftsbereichen von SENS als auch gegenüber den Lieferanten.

 

Folgende Maßnahmen werden dabei abgedeckt:

  • Risikomanagement
  • Risikoanalyse 
  • Präventionsmaßnahmen
  • Abhilfemaßnahmen
  • Beschwerdeverfahren
  • Dokumentation und Berichterstattung

Die häufigsten Fragen zum ESG-Standard von SENS


 

Wie erhält man die Prüfbescheinigung SENS ESG-Standard?

SENS bietet den Kunden an, Projekte von unabhängigen Gutachtern prüfen zu lassen, um die offizielle Anerkennung als Green Investment zu erleichtern. 

Können bereits gebaute Solarprojekte nachträglich eine Prüfbescheinigung erhalten?

Eine nachträgliche Zertifizierung von Solarprojekten nach dem SENS ESG-Standard ist gegen entsprechende Vergütung möglich.

Wie wird die Lieferantenbewertung durchgeführt?

Die Bewertung einzelner Lieferanten erfolgt über die Erhebung einer Lieferantenselbstauskunft mit stichprobenartiger Dokumentenprüfung.

Welche menschenrechtlichen Pflichten beinhalten die Sorgfaltspflichten der Lieferkette?

Die einzuhaltenden menschenrechtlichen Pflichten ergeben sich aus diversen Übereinkommen, unter anderem von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), zu denen sich unser Mutterkonzern STEAG und auch wir als SENS uns ausdrücklich bekannt haben (Verhaltenskodex). Diese beinhalten: ​

  • Das Verbot der Beschäftigung von Kindern​

  • Die Vermeidung schlimmster Formen der Kinderarbeit​

  • Das Verbot von Zwangsarbeit​

  • Das Verbot von Sklaverei und ähnlicher Praktiken​

  • Die Einhaltung der Pflichten des Arbeitsschutzes​

  • Das Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit​

  • Das Verbot der Ungleichbehandlung​

  • Das Verbot des Vorenthaltens angemessenen Lohns​

  • Der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen​

  • Das Verbot widerrechtlicher Zwangsräumung und Entzug von Land, Wäldern, Gewässern​

  • Das Verbot der Beauftragung nicht unterwiesener und kontrollierter Sicherheitskräfte​

Welche umweltbezogenen Pflichten beinhalten die Sorgfaltspflichten der Lieferkette?

Grundlage für die umweltbezogenen Pflichten bilden das Minamata- und Stockholmer-bzw. POP-Übereinkommen (Persistent Organic Pollutants). Diese sind über unsere Muttergesellschaft STEAG im UNGC (United Nations Global Compact) anerkannt. Darunter fallen folgende Verstöße: ​

  • Mit Quecksilber versetzte Produkte​

  • Zur Herstellung von Produkten verwendetes Quecksilber​

  • Behandlung von Quecksilberabfällen​

  • Produktion und Verwendung persistenter organischer Schadstoffe​

  • Nicht umweltgerechte Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entfernung entsprechend Übereinkommen​

Was beinhaltet die Risikoanalyse der Lieferkette nach dem SENS ESG-Standard?

Bei der Risikoanalyse werden die allgemeinen Risiken des Photovoltaik-Sektors (z.B. Arbeitssicherheit, Korruption, rechtswidrige Enteignung von Land) nach Ländern und Materialien eingeordnet. Relevante Rohstoffe sind hier unter anderem Silizium, Kupfer, Eisen und Aluminium. Durch eine Bewertung der Risiken in Eintrittswahrscheinlichkeit und Ausmaß werden Handlungsfelder priorisiert.​
 

Wo finde ich den Code of Conduct und weitere Informationen über die nachhaltige Beschaffungspolitik von SENS?

Für alle Lieferanten und Geschäftspartner ist die Akzeptanz des SENS Code of Conduct für Lieferanten und Geschäftspartner verbindliche Grundlage einer jeden Geschäftsbeziehung. Unsere Werte und Politiken stehen unter https://www.sens-energy.com/de/agb/ zur Verfügung.

Ihr Kontakt zu uns

Iqony Solar Energy Solutions GmbH 

E-Mail: sens@iqony.energy
Telefon: +49 931 25064-0

 

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