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PV-Dachanlage Iqony Solar Energy Solutions

Power Purchase Agreements für Ihre PV-Dachanlage

Volle Vergütung sichern

Ihre PV-Dachanlage produziert mehr Strom, als Ihr Unternehmen verbrauchen kann? Seit 2021 ist mit dem geänderten Erneuerbare-Energien-Gesetz die Vergütung der Einspeisung im Anlagensegment bis 750 Kilowatt-Peak begrenzt: Maximal 50 Prozent der erzeugten Strommenge wird Ihnen vergütet. Setzen Sie als Anlagenbetreiber und -eigentümer Ihren überschüssigen Strom gewinnbringend ein – mit einem langfristigen Stromliefervertrag, dem sogenannten Power Purchase Agreement. Auf diese Weise sichern Sie sich die maximal mögliche Vergütung.

EEG 2021: maximal 50 Prozent Vergütung für Anlagen bis 750 kWp

Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2021 hat sich die Vergütung für PV-Anlagen mit und ohne Eigenverbrauch im Hinblick auf die Veräußerung von Überschussmengen geändert. Vor allem Eigentümer einer Anlage zwischen 300 bis 750 Kilowatt-Peak (kWp) haben das Nachsehen: Nach § 19 EEG 2021 werden für deren Anlagen nur noch maximal 50 Prozent der erzeugten Strommenge vergütet. Das bedeutet: Verbraucht ein Anlagenbetreiber weniger als 50% des erzeugten Stroms selbst, so entsteht eine Differenz, die nicht vergütet wird (vgl. Abbildung 1).

PPA Vergütung Iqony Solar Energy Solutions Abbildung 1: PPA-Vergütung nach § 19 EEG 2021

Power Purchase Agreements für Gewerbe und Industrie

Sind auch Sie von den Vergütungskürzungen im oben beschriebenen Anlagensegment betroffen? Oder verfügen über eine Dachfläche, die noch größere Anlagenkapazitäten zulässt (>750 kWp)? Die Lösung für Gewerbe und Industrie sind langfristige Stromliefer- und Abnahmeverträge – Power Purchase Agreements (PPA).

Keine Sorge um Vermarktung, Umlagen und Entgelte

PPAs bieten unterschiedliche ertragreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Allen Betriebsvarianten gemein ist: Ein Erzeuger und ein Abnehmer handeln Strommengen – miteinander (Sleeved PPA) oder über einen vermittelnden Dritten (Synthetic PPA). Das PPA legt die Bedingungen des Handels fest, unter anderem einen Fixpreis pro Kilowattstunde oder ein Preisfenster, den Handelszeitraum und die Liefermenge des Grünstroms.

Um Vermarktung oder eventuell anfallende Umlagen und Entgelte kümmert sich der Abnehmer: Ein Stromhändler an der Börse vermarktet die abgenommenen Strommengen oder liefert direkt an dritte Abnehmer.

Der Vorteil für Erzeuger und Abnehmer: Erzeuger sichern sich den Absatz und damit geregelte Einkünfte, Abnehmer profitieren von wettbewerbsfähigen und stabilen Strompreisen, kennen die Herkunft der erzeugten Strommenge können sich mit zertifiziertem Grünstrom nachhaltig positionieren und so Dekarbonisierungseffekte erzielen.

Mögliche Umsetzungsvarianten für Ihr Projekt

Varianten für die Dimensionierung Ihrer Photovoltaikanlage und Vermarktung des erzeugten Stroms in PPAs:

1 – Anlagenleistung auf Eigenverbrauch reduzieren, Überschüsse begrenzen
Um die Anlagenleistung auf den tatsächlichen Eigenverbrauch zu verringern und Überschüsse auf ein Volumen zu begrenzen, das von Vergütungseinschränkungen nicht betroffen ist, planen die SENS-Expertinnen und -Experten Ihre Anlage exakt und legen sie genau aus. Bei Anlagen über 300 kWp wird mithilfe des Lastgangs sichergestellt, dass die Differenz aus Erzeugung und Eigenverbrauch nicht mehr als 50 Prozent der Gesamterzeugung ergibt.

2 – Mehrstufige Installationen zur Gewährleistung der Rentabilität des Investments
Der Bau der Photovoltaikanlage erfolgt in mehreren Bauabschnitten über mehrere Jahre. Zwischen den Bauabschnitten liegt ein Abstand von mindestens 12 Monaten. Die Anlagengröße beträgt maximal 300 kWp.

Unterdimensionierung der PV-Analge zur Vermeidung der Energieeinspeisung ins Netz

Eine PV-Anlage können Sie auch ohne Überschusseinspeisung errichten: Die Einspeisung ins öffentliche Netz und die Vergütung dafür entfallen. Gegebenenfalls müssen Sie dafür eine Verzichtserklärung unterzeichnen. Diese Alternative hat die schnellste Amortisation: Die Energieeinsparungen können Ihre Stromrechnung senken.

3 – Vergütung via PPAs

  • a. Offsite-PPA: fester Lieferpreis, fester Zeitraum, langfristige Preissicherheit
    In Offsite-PPAs (Versorgung abseits des Standorts) veräußert der Erzeuger seinen Strom an einen Dienstleister zu einem Fixpreis und über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren. Um Prognose-Unschärfen hinsichtlich Verbrauch und Erzeugung für den Dienstleister zu minimieren, ist kein oder sehr geringer Eigenverbrauch zulässig. Der Strom wird entweder an der Börse oder direkt an Drittverbraucher weiterverkauft.
     
  • b. Offsite-PPA mit Eigenverbrauch: 2 Anlagen zur Einspeisung und Eigenverbrauch
    Das Offsite-PPA-Modell mit Eigenverbrauch funktioniert wie in Variante (a), größere Anlagen mit Eigenverbrauch können gesplittet werden: Zusätzlich zu einer PPA-Einspeiseanlage wird eine Eigenverbrauchsanlage errichtet.
     
  • c. Onsite-PPA mit oder ohne Reststromlieferung: Strom vom Erzeuger zum Dienstleister
    In Onsite-PPAs speist der Anlageneigentümer die erzeugte Strommenge nicht ins Stromnetz ein, sondern gibt sie direkt an einen Dienstleister ab. Dieser liefert sofort nutzbare Mengen onsite (auf demselben Gelände) an Verbraucher. Fehlmengen stellt er via Stromlieferung (beispielsweise Beschaffung von Grünstrom am Markt) dem Nutzer zur Verfügung; Überschussmengen verkauft er. Je nach Ausgestaltung ergeben sich unterschiedliche Abgaben und Umlagen, die individuell abzustimmen sind.

Gute Gründe für PPAs:

  • Günstigerer Strom vom eigenen Dach gegenüber Fremdbezug
  • Gewinnung von Grünstrom mit regionalem Herkunftsnachweis
  • Lieferung zusätzlicher Mengen als Grau- oder Grünstrom möglich
  • Unmittelbarer Dekarbonisierungseffekt möglich
  • Langfristige Preissicherheit: Risikominderung von Strompreisschwankungen
  • Ein Ansprechpartner für alle Belange rund um Stromeinkauf und -verkauf

Was es zu beachten gilt:

  • Erhöhter Verwaltungsaufwand gegenüber reiner EEG-Vergütung (geeigneter Partner & individuelle Vertragsgestaltung nötig)
  • Einbeziehung von Dritten
  • Deutscher Markt befindet sich noch in der Entwicklung (Eigenverbrauch mit Verkauf von Überschussmengen nicht immer möglich)

Vier Anwendungsfälle verschiedener PPA-Elemente

Die folgenden PPA-Anwendungen sind kombinierbar.

1 – Halleneigentümer/Lieferanten mit Onsite-PPAs geben ihre erzeugte Strommenge nicht an das Stromnetz ab, sondern an einen Dienstleister und versorgen sich teilweise selbst.

2 – Produziert der Halleneigentümer Überschussmengen, speist der Dienstleister sie über ein Offsite-PPA in das Stromnetz ein.

3 – Ein außenstehendes „grünes“ Unternehmen mit einem Offsite-PPA wird mit dem eingespeisten Strom aus dem Stromnetz versorgt (Abwicklung meist über einen Dienstleister).

4 – Reststrom aus dem Stromnetz wird an den Halleneigentümer/Lieferanten geliefert.

PPA Bausteine Iqony Solar Energy Solutions Abbildung 2: 4 Bausteine der PPA-Anwendung

Zukunftsträchtige PPA-Finanzierungsmodelle – wir beraten Sie!

Das zukunftsträchtige PPA-Modell bietet sich auch zur günstigen Finanzierung größerer PV-Neuanlagen auf noch ungenutzten Dachflächen an. Damit sichern Sie Ihre Investition langfristig ab. Wir informieren Sie zu Vertragsformen und zeigen Ihnen, was Sie bei der Gestaltung eines Power Purchase Agreements beachten müssen.

Green PPAs von STEAG

Die steigende Nachfrage nach grünem Strom hat auch die STEAG GmbH erkannt und geht diesem Trend mit sogenannten „Green PPAs“ entgegen. Dabei übernimmt das Unternehmen die Vermarktung und den Verkauf von Grünstrom eines Anlagenbetreibers am Großhandelsmarkt oder an Endkunden. Der Käufer des Grünstroms erhält einen Herkunftsnachweis des Stroms. So kann sichergestellt werden, dass es sich um hundertprozentig grünen Strom handelt, der in Deutschland produziert wird und auch hierzulande CO2-Emissionen vermeidet.

„Wir gehen einen Zukunftstrend mit und planen, unsere Geschäftsaktivitäten im Bereich Green PPA weiter auszubauen – das gilt auch für das eigene Netzwerk mit Anlagenbetreibern und Endkunden“, erläutert Oliver Welling, Projektleiter Green PPA bei STEAG.

Mehr zu dem Thema Green PPA finden sie hier.

 

Bild: PV-Dachanlage Langeln, SENS

 

Ob Sie Ihre PV-Anlage auf Ihren Eigenverbrauch reduzieren, Überschüsse begrenzen, mehrere Bauabschnitte wählen oder sich für ein Power Purchase Agreement entscheiden – wir beraten Sie gern zu allen Betriebsvarianten. Finden auch Sie die für Sie individuell passende Lösung. Wir unterstützen Sie gerne.

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