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Power Purchase Agreements für Ihre PV-Anlage

Überschüssigen Strom gewinnbringend vermarkten

 

Gewerbebetriebe zögern oft, eine eigene Solaranlage auf der Freifläche oder dem Dach zu realisieren. Eine der Fragen, die sie dabei beschäftigen: Was passiert mit dem zu viel produzierten Strom, den man nicht selbst verbraucht? Eine Einspeisung ins Netz lohnt sich oft wegen der geringen Vergütung und der komplizierten Abrechnung nicht. Hier können so genannte Power Purchase Agreements (PPA) eine Lösung sein: Diese Verträge ermöglichen es Anlagenbetreibern, überschüssigen Strom direkt an Abnehmer zu vermarkten. So sichern sie sich langfristig eine hohe Vergütung und verbessern ihren Business Case. Zudem bringen PPAs auch Vorteile bei der Anlagen-finanzierung. Erfahren Sie hier, worauf Anlagenbetreiber und -planer bei PPAs achten sollten und welche Verbesserungen das neue EEG 2023 – beschlossen im April 2024 als Solarpaket 1 – für die Stromvermarktung bringt.

 

Varianten der Solarstrom-Vermarktung

Variante 1: Begrenzung auf Eigenverbrauch

Variante 2: Zwei PV-Anlagen kombinieren

Variante 3: Direktvermarktung des Stromüberschusses via PPAs

Was ist ein Power Purchase Agreement?

Vorteile von PPAs für Gewerbe und Industrie

Onsite oder Offsite? Die richtige PPA-Variante wählen

Anwendungsfälle

Beratung zur Finanzierung mit PPAs

Green PPA mit Herkunftsnachweis

Rundum-Sorglos-Paket mit Iqony Sens

Solarstrom vermarkten – diese Varianten gibt es


Egal, ob Sie eine neue Photovoltaikanlage installieren oder eine bestehende PV-Anlage erweitern möchten: Bei der Projektplanung kommt es vor allem auf die richtige Dimensionierung der Anlage sowie auf ein geeignetes Vermarktungsmodell für den überschüssigen Solarstrom an. Grundsätzlich sind folgende Varianten denkbar:

1 – Begrenzung der Anlagenleistung auf Eigenverbrauch

Bei dieser Variante dimensionieren Sie Ihre PV-Anlage von vornherein so, dass die Anlagenleistung ungefähr dem tatsächlichen Eigenverbrauch entspricht. Stromüberschüsse werden also begrenzt, damit sie nicht von Vergütungseinschränkungen betroffen sind. Die Experten von Iqony Sens planen und bauen Ihre Solaranlage auf Wunsch exakt nach diesen Vorgaben.


Diese Begrenzung der Anlagenleistung ist allerdings nach den neuesten Gesetzesänderungen kaum noch nötig: 2024 wurden mit dem so genannten „Solarpaket“ Verbesserungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen, die die Vermarktung von überschüssigem Strom deutlich vereinfacht haben. Die Einspeisevergütung wurde stark angehoben, bisherige Beschränkungen sind weggefallen. So konnten Anlagenbetreiber beispielsweise bei Dachanlagen bis 300 kW früher nur 50 Prozent des erzeugten Stroms einspeisen. Dieser „Einspeisedeckel“ wurde angehoben: künftig sind 80 Prozent erlaubt.

2 – Zwei Photovoltaikanlagen kombinieren 

Mit dem EEG 2023 wurde auch die Möglichkeit verbessert, zwei unterschiedliche Anlagenarten zu kombinieren: eine Anlage, die den Strom komplett ins Netz eingespeist, und eine zweite Anlage für den Eigenverbrauch, bei der nur überschüssiger Strom eingespeist wird. Diese Unterscheidung ist besonders interessant für Industriebetriebe mit großen Flächen oder für landwirtschaftliche Betriebe. Denn für sie lohnt sich nun das Nachrüsten von PV-Anlagen, auch wenn der Eigenverbrauch gering ist, zum Beispiel auf Lagerhäusern oder Stallungen. Während sie bei der Anlage mit Teileinspeisung vor allem wirtschaftliche Vorteile durch den Eigenverbrauch haben, können sie bei der zweiten Anlage mit Volleinspeisung eine deutlich höhere Vergütung erzielen.


Erleichtert wurde mit dem EEG 2023 auch der Wechsel zwischen Voll- und Teileinspeisung: Am Ende jedes Kalenderjahres können die Anlagenbesitzer neu entscheiden, ob sie im nächsten Jahr voll einspeisen oder ihren Strom teilweise selbst nutzen wollen. Von diesem „Flexi-Modell“ profitieren beispielsweise Anlagenbesitzer, die sich einen Stromspeicher zulegen wollen.

3 –Direktvermarktung des Stromüberschusses via PPAs

Um die Energiewende zu fördern, hat das EEG 2023 die Bedingungen für den Solarausbau insgesamt enorm verbessert. Gerade für Gewerbe und den Mittelstand lohnt es sich nun verstärkt, große Anlagen zu planen und den überschüssigen Strom zu vermarkten.

Dabei sind Betreiber von Anlagen über 100 kWp verpflichtet, Solarstrom über Direktvermarkter an der Strombörse zu verkaufen. Allerdings gab es hier in der Vergangenheit das Problem, dass die Kosten für die Direktvermarktung oft höher waren als die Profite der Einspeisung. In Extremfällen wurden dann die Überschussmengen abgeregelt, statt sie dem Stromsystem zur Verfügung zu stellen. Oder es wurden Anlagen trotz vorhandener Fläche auf unter 100 kW dimensioniert, um nicht der Direktvermarktungspflicht zu unterliegen.

Um das Problem zu lösen und den Stromverkauf attraktiver zu machen, hat das EEG 2023 die neue Vergütungsform „unentgeltliche Abnahme“ eingeführt: Strommengen können so dem System zur Verfügung gestellt werden, ohne Kosten für die Betreiber der Erneuerbare-Energien-Anlagen zu verursachen.

Für die Direktvermarktung von erzeugtem Solarstrom spielen so genannte Power Purchase Agreements (PPAs) eine wichtige Rolle. Dabei handelt es sich um langfristige Stromlieferverträge zwischen zwei Partnern

Was ist ein Power Purchase Agreement (PPA)?

Power Purchase Agreement bedeutet übersetzt „Stromkaufvereinbarung“. Im aktuellen energiewirtschaftlichen Kontext versteht man darunter einen langfristigen Stromliefervertrag zwischen zwei Parteien, meist zwischen Stromproduzent und Stromabnehmer. Der PPA regelt dabei sämtliche Konditionen für den Stromhandel zwischen den Vertragsparteien: den Handelszeitraum, die zu liefernde Strommenge, die bilanzielle Abwicklung und natürlich den Preis. Der Preis kann dabei entweder als Fixpreis pro Kilowattstunde oder als Preisfenster gestaltet sein.

Vorteile von PPAs für Gewerbe und Industrie

Power Purchase Agreements (PPA) sichern Anlagenbetreibern durch den festen Strompreis langfristig stabile Einnahmen. Das erleichtert die Finanzierung von Anlagen der erneuerbaren Energien (EE) über Banken. Da die Gestaltung von PPAs aber aufwändig ist, rentieren sie sich vor allem bei großen Anlagen mit hohem Investitionsvolumen


Darüber hinaus sind PPAs eine gute Möglichkeit für eine Anschlussfinanzierung, wenn für eine bereits bestehende EE-Anlage eine gesetzliche Förderung ausläuft: Sie stellen sicher, dass Betriebskosten wie Wartung und Pacht gedeckt sind, und ermöglichen damit auch hier bessere Konditionen bei der Kapitalbeschaffung am Finanzmarkt.


Für die Gegenseite, die Stromabnehmer, sind PPAs ebenfalls interessant, weil sie damit Marktpreisrisiken reduzieren können. In erster Linie sind es hier die Großverbraucher in der Industrie, die sich für ein Power Purchase Agreement entscheiden, weil sie sich damit wettbewerbsfähige und stabile Strompreise sichern können. Ein weiterer Vorteil für die Abnehmer: Sie kennen die Herkunft des erzeugten Stroms und können sich mit zertifiziertem Grünstrom nachhaltig positionieren.

Onsite oder Offsite? Die richtige PPA-Variante wählen

Da es sich um einen bilateralen Vertrag handelt, kann ein PPA viele Formen annehmen und muss auf die beteiligten Vertragspartner individuell abgestimmt werden. Aufgrund der Komplexität sollte man für die konkrete Ausgestaltung des Vertrags daher Experten hinzuziehen.


Grundsätzlich lassen sich zwei Arten von Power Purchase Agreements unterscheiden: „physical PPAs“, bei denen tatsächlich physische Stromlieferungen stattfinden, und „financial PPAs“ bzw. „synthetic PPAs", bei denen die Lieferung nur bilanziell erfolgt. 


Die physischen PPAs können weiter unterschieden werden in Onsite-PPAs und Offsite-PPAs:

  • Offsite-PPAs regeln die Stromversorgung abseits des Anlagenstandorts (off site). Zu einem festen Preis verkauft der Stromerzeuger über einen festen Zeitraum den Strom an einen Dienstleister. Um Prognose-Unschärfen hinsichtlich des Verbrauchs und der Erzeugung für den Stromhändler zu minimieren, ist kein oder nur ein sehr geringer Eigenverbrauch zulässig. Der Strom wird entweder an der Börse oder direkt an Drittverbraucher weiterverkauft. Diese Variante eines PPA lässt sich auch mit Eigenverbrauch regeln. Voraussetzung dafür ist eine Splittung der PV-Anlage, um Einspeisung und Eigenverbrauch zu trennen.
     
  • Onsite-PPAs zeichnen sich dadurch aus, dass der Anlageneigentümer die erzeugte Strommenge nicht ins Stromnetz einspeist, sondern sie entweder direkt an einen Dienstleister abgibt oder die sofort nutzbare Mengen auf demselben Gelände (on site) an Verbraucher liefert. Onsite-PPAs können aber auch direkt zwischen dem Erzeuger und dem Stromabnehmer geschlossen werden, ohne einen zwischengeschalteten Dienstleister. Reicht die produzierte Energie dazu nicht aus, werden Fehlmengen am Strommarkt beschafft. Je nach Ausgestaltung der Verträge ergeben sich unterschiedliche Abgaben und Umlagen, die individuell abzustimmen sind.
     

Anwendungsfälle verschiedener PPAs

Sowohl Offsite- als auch Onsite-PPAs lassen sich kombinieren. Hier ein mögliches Szenario:

Ein Lieferant / Verbraucher, also der Eigentümer einer Solaranlage, kann mit einem On-site-PPA die erzeugte Strommenge direkt an einen Stromabnehmer (1, rechter Pfeil) oder an einen Dienstleister (1, linker Pfeil) abgeben. 

Produziert der Eigentümer Überschussmengen, können diese mit einem Offsite-PPA über einen Dienstleister in das Stromnetz eingespeist werden (2). Im Rahmen eines Offsite-PPA bezieht der Stromabnehmer dann den Strom aus dem Stromnetz (3). Der Reststrom aus dem Netz wird vom Versorger an den Eigentümer der Anlage geliefert (4). Er ist somit nicht nur Stromproduzent, sondern auch Stromabnehmer. 
 

Finanzierung mit PPA – wir beraten Sie!

Das Modell der Power Purchase Agreements (PPAs) bietet sich vor allem für die Finanzierung von größeren Anlagen der erneuerbaren Energien an. Egal ob PV-Freiflächenanlagen, Windkraftanlagen oder Batteriespeicher: Ihre Investition können Sie mit diesem Finanzierungsmodell langfristig absichern. Iqony Trading informiert Sie gerne über die verschiedenen Vertragsformen und bietet Ihnen die für ihren individuellen Bedarf passende PPA-Lösung an.

Green PPA mit Herkunftsnachweis

Mit so genannten „Green PPAs“ kommen wir dabei auch der steigenden Nachfrage von Unternehmen nach grünem Strom entgegen: Iqony Trading übernimmt für Stromproduzenten die Vermarktung und den Verkauf des Grünstroms am Großhandelsmarkt oder direkt an Endkunden. Der Käufer erhält dabei einen Herkunftsnachweis – als Beleg, dass es sich um hundertprozentig grünen Strom handelt, der in Deutschland produziert wird und auch in Deutschland CO2-Emissionen vermeidet. Solche Herkunftsnachweise werden im Markt weiter an Bedeutung gewinnen.

 

Rundum-Sorglos-Paket mit Iqony Sens

Über Iqony Sens haben Sie zudem die Möglichkeit, sämtliche Leistungen für die Realisierung Ihrer Solaranlage aus einer Hand zu beziehen: die Spezialisten kümmern sich um Planung, Bau und Bewirtschaftung der Anlage, während Iqony Trading Ihnen mit einem PPA die optimale Vergütung der überschüssigen Energie sichert.


Sie haben noch Fragen zu unseren Leistungen? Mehr erfahren Sie hier
 

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Aktualisiert am 11.07.2024
Bild: Iqony Sens

 

Ob Sie Ihre PV-Anlage auf Ihren Eigenverbrauch reduzieren, Überschüsse begrenzen, mehrere Bauabschnitte wählen oder sich für ein Power Purchase Agreement entscheiden – wir beraten Sie zu allen Betriebsvarianten. Finden auch Sie die für Sie individuell passende Lösung. Wir unterstützen Sie gerne.

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