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Bild eines Solarparks von SENS in Bettingen inmitten einer grünen Umgebung

Photovoltaik Flächen verpachten Verpachten von Flächen für Photovoltaik-Projekte von Morgen

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Grundstück für den Bau eines Solarpark verpachten und 30 Jahre Pachteinnahmen sichern!

Viele Grundstückseigentümer besitzen Flächen, welche einen geringen wirtschaftlichen Nutzen haben oder aufgrund mangelnder Bodenqualität nur geringe Erträge erzielen. Gerade solche Flächen eignen sich ideal für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.

Sie haben ein Grundstück mit mehr als 5 Hektar? Dann werden Sie jetzt unser Flächenpartner! Profitieren Sie von profitablen Pachtzahlungen und leisten zugleich einen entscheidenden Beitrag zur Energiewende.

Geeignete Grundstücke

Grünschnitt und Biodiversität

In 6 Schritten zur Grundstücks-Verpachtung

Referenzen

FAQ

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Ihre Vorteile – Vermieten Sie Ihr Grundstück, Ihre Fläche oder Ihren Acker für PV-Anlagen

30 Jahre festes Einkommen

Alles aus einer Hand: Vollständige Abwicklung durch SENS von der Entwicklung bis zur Inbetriebnahme

Beitrag zur Energiewende leisten

Jetzt Flächen-
partner werden

 

Verpachten Sie Ihr Land für den Bau
einer PV-Freiflächenanlage und sichern
Sie sich damit ein zusätzliches Einkommen
für eine Dauer von 30 Jahren!

Jetzt Flächenpartner werden

Ist Ihr Grundstück für die Verpachtung und den Bau von einem Solarpark geeignet?
 

Freiflächen-Photovoltaikanlagen können auf nahezu jeder Fläche errichtet werden. Dabei kann der erzeugte Strom aus einer Photovoltaikanlage in Deutschland einerseits über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet oder andererseits über einen Stromabnahmevertrag (PPA) vermarktet werden. Interessante Flächen, die für einen förderfähigen Solarpark gemäß dem EEG in Frage kommen sind:

  •  Flächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen
  •  Flächen in benachteiligten Gebieten, die nachweislich einen niedrigen Ertrag haben oder einen schlechten Bodenwert besitzen
  •  Konversionsflächen, wie beispielsweise Deponien, ehemalige Tagebaugebiete oder stillgelegte Militärbasen
  •  Versiegelte, ehemals industriell genutzte Grundstücke
  •  Ausgewiesene, ungenutzte Gewerbegebiete
  •  Bauliche Anlagen wie Sport- und Freizeitflughäfen

 

Kann keine der Voraussetzungen erfüllt werden, besteht die Möglichkeit, den erzeugten Strom über einen PPA zu verkaufen. Für PPA Freiflächenanlagen ist SENS ebenfalls auf der Suche nach Flächen, die folgende Kriterien erfüllen:

  •  Flächen mit einer Größe von mindestens 5 ha
  •  Ertragsarme, für die Landwirtschaft unattraktive Wiesen oder Ackerflächen
  •  Brachliegende oder sonstige ungenutzte Flächen

 

 

Verbesserung der Biodiversität durch Photovoltaik und Grünpflege

SENS entwickelt, baut und betreut den Solarpark – alles aus einer Hand. Zu unseren Service und Wartungs-Dienstleistungen gehört unter anderem die Grünpflege Ihrer Fläche, die für den optimalen Betrieb einer Solaranlage wichtig ist. Andernfalls können Gräser und wildwachsende Sträucher die PV-Anlage verschatten und zu Verlusten beim Stromertrag führen.

Mit gezieltem Grünschnitt wird auch die Biodiversität im Solarpark gefördert. So können unter den Anlagen bedrohte Pflanzen wachsen, die in konventioneller Landwirtschaft keine Chance haben. Gleichzeitig entstehen neue, wertvolle Lebensräume für viele Tierarten, was die ökologische Balance fördert. So beginnen Zäune um den Solarpark herum erst 15-20 cm über dem Boden, damit Kleintiere wie Fuchs und Hase darunter hindurch kommen und einen natürlichen Rückzugsort erhalten. Zudem werden von jedem Solarpark ca. 10-20 % als Ausgleichsfläche verwendet, auf der insbesondere heimische Kräuter und Sträucher angepflanzt werden. 
 

Jetzt mehr erfahren!

Biodiversität

In 6 Schritten zur Grundstück-Verpachtung für Photovoltaik

Schritt 1: Kundenanfrage per Telefon oder E-Mail

Schritt 1: Kundenanfrage per Telefon oder E-Mail

Sie besitzen ein Grundstück, das Sie gerne verpachten wollen? Dann nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf! Um feststellen zu können, ob sich die Fläche für den Bau eines Solarparks eignet, können Sie ganz einfach unser Kontaktformular ausfüllen. Wir melden uns schnellstmöglich zurück. Wir freuen uns über Ihre Anfrage!
 

Schritt 2: Netzanfrage

Schritt 2: Prüfung der Genehmigungsfähigkeit

Nach Einsicht der benötigten Grundstücksdaten prüft SENS, ob ein Solarpark auf Ihrem Grundstück errichtet werden kann. Wir benötigen dazu lediglich die genaue Lage Ihres Grundstücks - Lageplan oder Flurstücksdaten. Dabei werden der Regionalplan und vorliegende Schutzgebiete in die Prüfung einbezogen.

Schritt 4: Pachtvertrags-Unterzeichnung

Schritt 3: Unterzeichnung des Pachtvertrags

Nach einer positiven Rückmeldung der Flächenprüfung vereinbaren wir mit Ihnen einen Vor-Ort-Termin, um den Pachtvertrag gemeinsamen zu besprechen. Die Pacht läuft zunächst für 20 Jahre. Optional kann der Vertrag zweimal um jeweils fünf Jahre verlängert werden. Damit sichern Sie sich ein zusätzliches Einkommen für die nächsten 30 Jahre!

Schritt 3: Bauprojektvorstellung

Schritt 4: Antrag auf Bauleitplanung

Der Bau eines Solarparks bedarf der Zustimmung der betreffenden Gemeinde. Zu Beginn findet ein Termin zur Vorstellung des geplanten Projektes bei der Gemeinde statt. Bei positiver Rückmeldung wird ein Bauleitverfahren eingeleitet. Im Rahmen dessen werden alle Interessen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange berücksichtigt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Planung in Abstimmung mit beteiligten Ämtern wie beispielsweise der „Unteren Naturschutzbehörde“ oder der „Unteren Denkmalschutzbehörde” erfolgt.

Schritt 5: Antragstellung

Schritt 5: Stellen der Netzanfrage

Der erzeugte Solarstrom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Der erste Schritt zum Netzanschluss ist die Beantragung der sogenannten Netzverknüpfungspunktberechnung beim zuständigen Netzbetreiber. Nach einer tagesaktuellen Auskunft werden die technischen Unterlagen zum Solarpark eingereicht, welche zu einer Reservierung der Netzkapazität führt.

Schritt 6: Baugenehmigung und Realisierung

Schritt 6: Baugenehmigung und Realisierung der PV-Anlage

Liegt der Satzungsbeschluss und die Baugenehmigung vor, können die Solarexperten von SENS gemeinsam mit ihren langjährigen Partnern mit dem Bau des Solarparks beginnen. Nach Anlieferung der Komponenten können die Unterkonstruktion, die Solarmodule inklusive Verkabelung sowie die Wechselrichter installiert werden. Bereits mit Baubeginn erhalten Sie die erste Pachtzahlung für Ihr Grundstück.

Mit der Fertigstellung und der Netzinbetriebnahme des Solarparks leisten Sie gemeinsam mit SENS Ihren Beitrag zur Energiewende!

Unsere Solarprojekte in Ihrer Nähe!

 

Mit unserem langjährigen Know-how sorgen wir
für einen reibungslosen Ablauf von der 
Vertragsunterzeichnung bis zur
Inbetriebnahme.
 

Alle Highlights

Unser Versprechen

  • Individuelle Konzepte für die Errichtung eines Solarparks auf Ihrer Freifläche
  • Alles aus einer Hand: wir entwickeln, bauen und betreuen den Solarpark auf Ihrer Fläche
  • Professionelle Wartung: Regelmäßige Inspektionen und Wartungsarbeiten zur Sicherung der Anlagenleistung
  • Persönlicher Ansprechpartner vor Ort

 

FAQ zum Thema Flächenpacht für Photovoltaik

Wie lange dauert der Bau eines Solarparks?

Die Dauer für den Bau eines Solarparks kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen die Größe des Projekts, die Standortbedingungen, die bürokratischen Genehmigungen sowie verfügbare Ressourcen. In der Regel kann der Bau eines Solarparks von mehreren Monaten bis zu über einem Jahr dauern.

Wie hoch sind meine Pachteinnahmen?

Grundsätzlich können Sie mit einer Pachtzahlung zwischen 2800 und 4000 Euro pro Hektar und Jahr rechnen. Der Preis variiert abhängig von der Lage und Beschaffenheit des Grundstücks sowie der Entfernung zum Netzanschluss.

Kann ich die Fläche selbst weiterhin bewirtschaften?

Ja, grundsätzlich ist es möglich die Landfläche unter Photovoltaik-Anlagen weiterhin zu bewirtschaften, abhängig von der Art der Anlage, der Bauweise und den lokalen Gegebenheiten. Eine mögliche Lösung ist Agri-Photovoltaik (Agri-PV). Hierbei schützen die Module das Ackerland vor Wind und Bodenerosion und reduzieren durch Schatten die Verdunstung und den Wasserverbrauch.

Was passiert nach Ablauf der 30 Jahre?

Wenn es nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht zu einer Vereinbarung über einen Weiterbetrieb der PV-Anlage kommt, bauen wir diese rückstandslos zurück und versetzen die Pachtfläche in ihren ursprünglichen Zustand.

Ich habe bereits einen Pachtvertrag mit einem anderen Anbieter geschlossen, möchte aber lieber ein Pachtangebot von SENS annehmen. Was kann ich tun?

Wir empfehlen Ihnen, den Pachtvertrag von einer Fachkraft genau prüfen zu lassen. Es gibt zahlreiche Gründe, wann oder warum ein Pachtvertrag gekündigt werden kann.

Sichern Sie sich mit der Verpachtung Ihres Grundstücks eine zusätzliche Einnahmequelle für die nächsten 30 Jahre!  


Lassen Sie sich jetzt individuell beraten und erfahren Sie, wie Sie Ihr Grundstück für Solar verpachten

 

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Ihre Ansprechpartner

Norddeutschland

Gunnar Schoof

Tel.: +49 931 25064-219
E-Mail: gunnar.schoof@iqony.energy

Regionen: Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg Nord, Schleswig-Holstein, Niedersachsen

 

Süddeutschland

Reinhold Dobbrick

Tel: +49 175 8341610
E-Mail: reinhold.dobbrick@iqonyextern.energy

Regionen: Bayern, Baden-Württemberg

 

Ostdeutschland

Mike Neumann

Tel: +49 931 25064-132
E-Mail: mike.neumann@iqony.energy

Regionen: Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

 

Rocco Schill

Tel: +49 931 25064-266
E-Mail: rocco.schill@iqony.energy

Regionen: Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

 

Westdeutschland

Sven Breuers

Tel: +49 931 25064-218
E-Mail: sven.breuers@iqony.energy

Regionen: Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen Süd, Hessen Nord

 

Dr. Sven Wehke

Tel: +49 931 25064-120
E-Mail: sven.wehke@iqony.energy

Regionen: Hessen Süd, Rheinland-Pfalz, Saarland

 

International

Daniel Klöffel

E-Mail: daniel.kloeffel@iqony.energy

Regionen: Osteuropa und Balkan

 

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