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Geeignete Flächen für Solarparks

Ist Ihre Freifläche für einen Solarpark geeignet?

 

PV-Freiflächenanlagen können im Prinzip auf fast jeder Fläche errichtet werden. Manche Freiflächen sind allerdings aufgrund geografischer Gegebenheiten besser für einen Solarpark geeignet als andere. Und nur bestimmte Standorte können über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2023 gefördert werden. Das sind solche, an denen ein Solarpark wenig Konkurrenz zu anderen Bodennutzungen bedeutet. Dieser Beitrag hilft Ihnen anhand von verschiedenen Aspekten herauszufinden, wie gut ihr Grundstück für Freiflächen-Photovoltaik geeignet ist.

 

1. Keine Solarparks in geschützten Gebieten

2. Berücksichtigung der Topografie

3. PV-Anlagen an Autobahnen und Bahnstrecken

4. Förderung auch für benachteiligte Gebiete

5. Solaranlagen auf einer Konversionsfläche errichten

6. Mit Agri-PV die gleiche Fläche doppelt nutzen

7. Solaranlagen über Parkplätzen und Mooren

8. Abstand von Solarparks zu Wohngebäuden

9. Anschluss an das Stromnetz

Fazit

1. Keine Solarparks in geschützten Gebieten

Grundsätzlich eignen sich für eine Bebauung mit PV-Anlagen alle Freiflächen, sofern sie nicht als naturschutzfachlich besonders wertvoll eingestuft sind. Auf Flächen in Naturschutzgebieten oder in Überschwemmungsgebieten sind Solaranlagen somit nicht möglich. Eine Ausnahme dabei stellen Solarparks in Trinkwasserschutzzonen II und III dar, welche unter hohen Umweltauflagen realisiert werden können. Die geographische Eignung und rechtliche Genehmigungsfähigkeit solcher Flächen muss von Experten geprüft werden.

2. Berücksichtigung der Topografie

Bei der Anlagenplanung spielt auch die Topografie eine Rolle: Die für Photovoltaik geeignete Fläche sollte frei von Verschattung sein. Hänge an Hügeln und Bergen sollten im besten Fall nach Süden zeigen, wenn sie als Standort für einen Solarpark in Betracht gezogen werden. Doch auch an einem Nordhang kann eine PV-Freiflächenanlage errichtet werden. Hier muss jedoch ein höherer Abstand zwischen den Modulen bei der Planung berücksichtigt werden, um Leistungseinbußen durch Verschattung zu vermeiden. Eine ebene Fläche hat den Vorteil, dass die Module gleichmäßig ausgerichtet sind, was Planung und Installation vereinfacht. Außerdem lassen sich Wartungsarbeiten später leichter durchführen.

3. PV-Anlagen an Autobahnen und Bahnstrecken

Um die Energiewende zu beschleunigen, hat der Gesetzgeber das EEG 2023 in einigen wesentlichen Punkten geändert. Es enthält neue Förderregelungen für die Errichtung und den Betrieb von Solaranlagen: Eine EEG-Vergütung ist heute für deutlich mehr Flächen möglich als früher. So wurde der Korridor entlang von Autobahnen und Bahnstrecken, in dem Anlagen förderfähig sind, von 110 Meter Breite auf 500 Meter erweitert. Damit können deutlich mehr Grundstücksbesitzer für Flächen an Autobahnen und Schienenwegen von Pachteinnahmen profitieren, sollten sie diese für den Bau eines Solarparks verpachten.

Wichtig zu wissen: Der Gesetzgeber hat hierfür eine Privilegierung im Bauplanungsrecht für Freiflächen-Photovoltaik eingeführt. Entlang von Bundesautobahnen und zweigleisigen Schienenwegen reicht im Abstand von 200 Metern eine einfache Baugenehmigung.

Wo genau an den anderen Verkehrswegen oder auf weiteren Gemeindeflächen ein Solarpark entstehen kann, entscheidet die jeweilige Kommune eigenverantwortlich. Sie weist entsprechende Standorte als „Sondergebiet Photovoltaik“ in ihrem Flächennutzungsplan aus.

Solarpark in Falkenwalde entlang der Autobahn A20

 

4. Förderung auch für benachteiligte Gebiete

Eine EEG-Vergütung gibt es auch für die Stromerzeugung in so genannten „benachteiligten Gebieten“. Darunter versteht man Gebiete, in denen Landwirtschaft besonders schwierig oder teuer ist – beispielsweise aufgrund geografischer oder klimatischer Bedingungen.

5. Solaranlagen auf einer Konversionsfläche errichten

Konversionsflächen sind Flächen, die brach liegen, weil sie für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt werden. Beispiele sind ehemals militärisch genutzte Flächen, Deponien oder Industriebrachen. Solche Flächen können als Standort für einen Solarpark dienen, da sie als sogenannte EEG-Flächen gelten. Die Anlagenbetreiber erhalten demnach für den dort erzeugten Solarstrom laut Erneuerbare-Energien-Gesetz eine EEG-Förderung.

Solarpark in ehemaligen Braunkohleabbaugebiet
Solarpark auf ehemaliger Raketenabschussbasis
Solarpark auf ehemaliger Mülldeponie

6. Mit Agri-PV die gleiche Fläche doppelt nutzen

Damit Photovoltaikanlagen Umwelt und Landwirtschaft möglichst wenig beeinträchtigen, sollten ökologisch wertvolle Flächen und ertragreiche Äcker von der Belegung mit Solarmodulen prinzipiell ausgenommen werden. Mit dem Agri-Photovoltaik-Konzept ist es aber mittlerweile möglich, Flächen doppelt zu nutzen: Während Strom über die Solarmodule erzeugt wird, können Landwirte darunter oder daneben weiter Nutzpflanzen anbauen oder Tiere halten. Solche Agri-PV-Anlagen gelten im Förderkatalog des EEG 2023 als „besondere Solaranlagen“.

Voraussetzung für eine Förderung ist dabei, dass die Landwirtschaft als Hauptnutzung erhalten bleibt und die Stromerzeugung nur begleitend ist. Für die EEG-Vergütung müssen noch weitere Vorgaben eingehalten werden. Angesichts der zunehmenden Flächenkonkurrenz besitzt Agri-Photovoltaik großes Potenzial: Der Flächenverbrauch wird minimiert und Landwirte können auf gleicher Fläche doppelt „ernten“.

Wissenswertes über Agri-Photovoltaik Anlagen

7. Solaranlagen über Parkplätzen und Mooren

Neben Agri-PV wurden mit der EEG-Novelle 2023 noch drei weitere Formen „besonderer Solaranlagen“ in die Förderkulisse übernommen:

  • Parkplatz-PV: Hier wird eine große Parkfläche mit hoch aufgeständerten Solarmodulen überdacht.
  • Moor-PV: Aufgeständerte Solaranlagen auf entwässerten Moorböden, die mit der Errichtung der Anlage dauerhaft wiedervernässt werden.
  • Schwimmende PV-Anlagen: Werden auf künstlichen beziehungsweise erheblich veränderten Gewässern (z.B. auf Seen, Flüssen, Kanälen oder in Meeresbuchten) errichtet.

Für die Förderung dieser Anlagen gelten spezielle Anforderungen an den Standort und den Anlagenbetrieb.

8. Abstand von Solarparks zu Wohngebäuden

Neben der Kategorisierung des EEG sind bei der Planung einer PV-Anlage auch Mindestabstände zur Wohnbebauung und zu Straßen zu beachten. Die Vorschriften variieren hier je nach Bundesland und können sich im Laufe der Zeit ändern. In der jeweiligen Landesbauordnung ist geregelt, welche Abstände bei der Errichtung von Freiflächenanlagen zu Nachbargrundstücken, Wohngebäuden, Straßen, etc. einzuhalten sind.

Zusätzlich haben die Kommunen oft eigene Regeln für den Mindestabstand zu Wohngebäuden definiert. Ihr Ziel ist es, die Akzeptanz für Anlagen der Erneuerbaren Energien in der Bevölkerung sicherzustellen, indem sie mögliche Einschränkungen auf die Wohnqualität vermeiden. Grundstücksbesitzer sollten sich deshalb frühzeitig bei ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung über entsprechende Regeln und Kriterienkataloge für PV-Freiflächenanlagen informieren.

9. Anschluss an das Stromnetz

Auch die Entfernung zum nächsten Netzverknüpfungspunkt muss bei der Planung einer PV-Freiflächenanlage geprüft werden. Bei kleineren PV-Freiflächenanlagen mit einer Leistung bis 10 Megawatt (MW) ist ein Anschluss an die Mittelspannungsebene ausreichend. Entsprechende Netzverknüpfungspunkte gibt es auch auf dem Land meist in geringer Entfernung, wobei hier die Verfügbarkeit der Anschlüsse geprüft werden muss. Größere Solarparks müssen dagegen ans Hochspannungsnetz (110-kV) angeschlossen werden. Dieses Netz ist großmaschiger als das Mittelspannungsnetz. Mögliche Netzverknüpfungspunkte können daher weit entfernt liegen, ein Anschluss ist dann mit höheren Kosten verbunden. Diese Kosten des Netzanschlusses trägt grundsätzlich der Anlagenbetreiber.

Fazit

Solarparks sind an vielen Standorten möglich. Für Photovoltaik geeignete Freiflächen sind vor allem vorbelastete, bereits versiegelte oder minderwertige Böden, die für die Nahrungsmittelerzeugung weniger gut geeignet sind. Aber auch auf fruchtbaren Böden oder anderweitig genutzten Flächen kann mit hoch aufgeständerten Modulen Strom erzeugt werden, wodurch eine Doppelnutzung der Fläche entsteht. In der folgenden Übersicht haben wir die wichtigsten Kriterien für einen geeigneten Standort noch einmal zusammengefasst.

Geeignete Freiflächen - eine Übersicht:

Für Photovoltaik geeignete Standorte sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Hohe Sonneneinstrahlung, wenig Verschattung
  • Möglichst ebene Fläche
  • Nähe zur Strominfrastruktur

Attraktive Flächen aufgrund einer EEG-Vergütung:

  • Konversions- oder Brachflächen
  • Randstreifen von Autobahnen oder Schienenwegen
  • Landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete
  • Landwirtschaftliche Flächen, wenn primäre Nutzung erhalten bleibt (Agri-PV)
  • Parkplätze
  • Entwässerte Moore, die wiedervernässt werden
  • Künstliches oder erheblich verändertes Gewässer

 

 

Bild: Iqony Sens

Veröffentlicht: 04.09.2024

 

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