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Direktvermarktung von Dachanlagen mit Iqony Solar Energy Solutions

Direktvermarktung von PV-Dachanlagen

Geld verdienen mit Photovoltaik: Direktvermarktung von Dachanlagen in Industrie, Handel und Gewerbe


Mit Photovoltaik-Dachanlagen lässt sich nicht nur grüner Strom produzieren, sondern zusätzlich Geld verdienen. Wie das genau funktioniert und welche Schritte dazu nötig sind, erfahren Sie bei uns!

Eine Solaranlage produziert dank Sonneneinstrahlung Energie – Strom fließt deshalb aber noch lange nicht aus der Steckdose. Was fehlt, damit die Produktionsmaschinen laufen oder das Kühlregal funktioniert, ist der Wechselrichter. Dieser ist im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen notwendig, weil in den Solarmodulen Gleichstrom erzeugt wird, während das öffentliche Stromnetz und daran angeschlossene Geräte Wechselstrom verwenden.

Je nachdem, ob es sich um ein geschlossenes Inselsystem oder einen Anschluss ans öffentliche Stromnetz handelt, muss die Einspeisung selbst- oder fremdgesteuert ablaufen. Bevor eine neue PV-Anlage jedoch ans Netz angeschlossen wird, sind noch einige Arbeitsschritte zu tun. Seit Jahren setzt Iqony Solar Energy Solutions hier auf die Zusammenarbeit mit dem Partner Meteo Control und blickt gemeinsam auf wertvolle Erfahrungswerte zurück. Der Dienstleister wird von uns mit der technischen Umsetzung der Direktvermarktung beauftragt.

Was passiert eigentlich zwischen der Installation des Wechselrichters und dem Netzanschluss?

Um einen möglichen Einspeisepunkt zu ermitteln, erfassen die Solarexperten bei SENS den Ist-Zustand der elektrischen Anlage. Damit der Kunde zukünftig von grünem Strom aus Eigenproduktion profitieren kann, ist bei der Errichtung einer „dezentralen Einspeiseanlage“ eine sogenannte Netzverträglichkeitsprüfung (NVP) notwendig. Nachdem diese beim zuständigen Energieversorger eingereicht und von diesem freigegeben wurde, kann mit der finalen Planung begonnen werden. In der NVP enthalten sind unter anderem der Einspeisepunkt, die Ausführung der Schutztechnik und weitere Vorgaben, die der Energieversorger für den Betrieb einer Photovoltaikanlage an seinem Netz vorschreibt. Die NVP regelt außerdem, inwiefern ein “Netz und Anlagenschutz” sowie ein “Blindleistungs-Unterspannungsschutz” realisiert werden müssen.

Nachdem der Netzanschlusspunkt bekannt gegeben wurde, kann der Anschluss ans Stromnetz vorbereitet werden: egal ob im Haus, in einer Produktionshalle oder bis hin zur Trafostation. Wenn nötig, übernimmt das Expertenteam bei SENS auch die Auslegung einer Trafostation. Bei einer Einspeiseleistung größer 135 kVA muss zusätzlich ein sogenanntes Anlagenzertifikat erstellt werden. Um die umfangreiche Dokumentation, die die Anlagenzertifizierer dafür benötigen, kümmern sich ebenfalls die Solarexperten. Es werden Elektroplanungen erstellt, Komponenten und Einheitenzertifikate gesammelt und ein Abfragebogen beim Netzbetreiber angefordert. Damit sind alle technischen Details der Anlage geregelt.

EEG-Direktvermarktung als rentables Modell

Parallel zur Kommunikation mit dem Energieversorger entscheidet der Kunde, welchen Direktvermarkter er beauftragt. SENS steht ihm dabei natürlich beratend zur Seite. Denn für PV-Anlagen mit einer Nennleistung ab 100 kWp ist die Direktvermarktung laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtend. Auch für kleinere Anlagen kann sich das Modell lohnen. Die Hardware, die der Direktvermarkter benötigt, kann SENS ebenfalls zur Verfügung stellen und direkt installieren.

Die Vorteile der Direktvermarktung im Überblick

Jahrzehnte galt das Modell der Einspeisevergütung – geregelt im EEG – als wertvolles Instrument für den Ausbau von Erneuerbaren Energien. Die dadurch entstandene Attraktivität für Investoren und Privatpersonen machten Deutschland zu einem der attraktivsten Märkte für Photovoltaik. Die Überarbeitung des EEG im Jahr 2012 förderte außerdem die Direktvermarktung. Ein EEG-Anlagenbesitzer kann den von der Photovoltaikanlage erzeugten Strom an Dritte verkaufen. Der Strom wird in diesem Fall nicht vom Netzbetreiber abgenommen, sondern von einem Direktvermarkter. Dieser verkauft den Strom an der Strombörse.

Innerhalb eines Monats werden die gesetzten Preise gemittelt und Sie bekommen den Marktwert vom Direktvermarkter ausbezahlt. Da es sich hier nur um den tatsächlich erzielten Preis handelt, muss dieser noch um die sogenannte Marktprämie ergänzt werden. Die Marktprämie wird aus der EEG- Umlage finanziert und bildet in Summe mit dem Marktwert den „anzulegenden Wert“. Der anzulegende Wert ist immer so bemessen, dass er auf keinen Fall kleiner ist, als die äquivalente Einspeisevergütung ohne Direktvermarktungsmodell.

Was sind die Voraussetzungen für den Betrieb des Direktvermarktungs-Modells?

Ein akkreditierter Direktvermarkter muss an der Börse auftreten. Eine Einrichtung zur Fernsteuerung muss in Form einer Rundsteuer-Fernwirkanlage regelbar sein. So kann der Direktvermarkter aktiv Einfluss auf die Produktion seiner Anlage nehmen, um zum Beispiel sinkenden Preisen entgegenzuwirken. Die Anlage wird über eine Leitwarte gesteuert und muss daher über die Ferne mithilfe eines Routers auslesbar sein.

Muss ich einen Direktvermarkter beauftragen?

Seit 2016 ist die direkte Vermarktung des Stroms für PV-Anlagen ab einer Leistung von 100 kWp verbindlich. Es sei denn Ihr Lastprofil eignet sich dafür, den Strom nahezu komplett selbst zu verbrauchen. In diesem Fall können Sie formell beim zuständigen Netzbetreiber eine Verzichtserklärung abgeben und mit dessen Zustimmung entsprechend agieren. Gerne können wir eine Rentabilitätsanalyse anhand Ihres Lastgangs erstellen.

Können Bestandsanlagen in die Direktvermarktung?

Selbst mit Bestandsanlagen, unabhängig der Nennleistung, können Sie dieses Modell in Anspruch nehmen. Sie bekommen sogar für jede Kilowattstunde 0,4 Eurocent extra ausbezahlt, um hier einen gewissen Anreiz zu schaffen. Da Anlagen vor 2012 standardmäßig noch über kein Einspeisemanagement (Funkrundsteuerempfänger) verfügen, muss an dieser Stelle nachgerüstet werden.

Bis wann muss die Anlage in der Direktvermarktung angemeldet sein?

Die Unterlagen sollten bis spätestens zum letzten Tag im Vormonat beim Direktvermarkter eingegangen sein, um mit entsprechendem Vorlauf alles vorzubereiten. Falls es zu Verzögerungen kommen sollte, können Sie die PV-Anlage noch bis 3 Monate nach Inbetriebnahme anmelden. In der Zwischenzeit erhalten Sie eine Ausfallvergütung, welche beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden muss.

Ab wann ist der anzulegende Wert gesichert und wie lange ist diese Vergütung garantiert?

Die Einspeisesicherung ist dann gegeben, wenn der Direktvermarkter die Fernsteuerbarkeit bestätigt. Die Vergütung ist analog zur Einspeisevergütung für 20 Jahre garantiert. Die technischen Komponenten sind dazu da, die Ertrags- und Einspeisedaten aufzuzeichnen und zu übermitteln.

Je größer die Photovoltaikanlage ist, desto eher lohnt sich die Direktvermarktung. Lassen Sie sich unverbindlich von unseren Experten beraten, ob dieses Modell für Ihre Dachanlage in Frage kommt. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

 

Lassen Sie sich beraten!

 

Symbolbild: Marco Bömmel
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