Dach vermieten für Photovoltaik
Sie haben eine große freie Dachfläche ab 1.000 Quadratmeter? Vermieten Sie Ihr Dach für Photovoltaik und verdienen Sie Geld!
Große ungenutzte Dachflächen eignen sich besonders gut für die Dachflächenvermietung. Dazu gehören Dächer mit einer Fläche von mindestens 1.000 m² wie z.B. auf Industriehallen, Lagerhallen, Produktionshallen oder Handel- und Gewerbegebäuden. Der Gebäudeeigentümer profitiert von der Vermietung seiner Dachfläche für Photovoltaik, da er sich entscheiden kann, ob entweder sein Dach saniert wird oder er eine Pachtzahlung erhalten möchte. Die qualifizierten Experten von SENS beraten Sie gerne und prüfen, ob sich das Dach für die Vermietung eignet. Sie haben dabei keinen Aufwand – SENS übernimmt die Suche nach einem passenden Investor, kümmert sich ggf. um die Dachsanierung, installiert die Photovoltaikanlage und betreut diese auch darüber hinaus im Service.

Welche Vorteile bringt eine Dachvermietung für eine Solaranlage?
Ablauf: So vermieten Sie Ihre Dachfläche für Photovoltaik
Vor-Ort-Termin mit Besichtigung
Kostenermittlung & Angebot
Investor auswählen
Pachtvertrag schließen
Baubeginn PV-Anlage
Welche Voraussetzungen muss ein Dach für die Montage einer Photovoltaikanlage erfüllen?
- Die Dachfläche sollte mindestens 1.000 m² groß sein
- Das Dach sollte neu sein oder Sie erhalten optional eine kostenfreie Dachsanierung statt einer Pachtzahlung – dies ist besonders bei alten Wellfaserzementdächern („Asbest“) interessant
- Die Dachfläche sollte möglichst verschattungsfrei sein
- Die Ausrichtung des Daches ist nicht Norden
- Sie sind der Eigentümer und können eine erstrangige Dienstbarkeit eintragen lassen

Die häufigsten Fragen zum Thema Dachvermietung:
Die Pachtzahlung des Investors erhalten Sie üblicherweise mit dem Netzgang der Anlage (erste Einspeisung des erzeugten Stroms ins Netz).
Der Pächter errichtet die Anlage und betreibt diese. Sie als Verpächter der Dachfläche haben mit der Photovoltaikanlage „nichts zu tun“. Der Strom wird über einen extra Zähler, ggf. über Ihren oder einen eigenen Trafo in das Netz eingespeist, wobei die Menge gemessen wird. Der Pächter erhält dann Geld vom Direktvermarkter. Außer im Falle von Defekten und Wartungen, in denen Techniker die Anlage betreten müssen, bekommen Sie nichts von der PV-Anlage auf Ihrem Dach mit. Niemand betritt Ihr Grundstück ohne vorherige Ankündigung – auch das wird vertraglich vereinbart!
Das ist im Einzelfall zu prüfen und hängt vom Ort, der Ausrichtung und der Einstrahlung ab. Heute werden neben reinen Südanlagen auch viele Ost-West Anlagen gebaut, die wirtschaftlich ebenfalls außerordentlich interessant sind. Nur reine Nord-Dächer kommen aufgrund der Ausrichtung und dem damit verbundenen eher geringen Ertrag nicht in Frage. Fragen Sie uns und wir klären die Nutzungsmöglichkeiten Ihrer Dachfläche!
Nein, bei der Dachflächenvermietung für eine Solaranlage ist es sinnvoll, dass die Fläche des Daches mind. 1.000 Quadratmeter hat, idealerweise neu ist und verschattungsfrei. Gerne helfen wir Ihnen bei der Beurteilung, ob sich Ihr Dach für eine PV-Anlage eignet.
Den Ablauf der Dachvermietung für Photovoltaik ist wie folgt:
- Pachtangebot anfordern
- Persönliches Beratungsgespräch mit Datenaufnahme (Dachfläche, Eindeckung, Dämmung)
- Vor-Ort-Termin mit Besichtigung des Daches (Feinaufmaß, Statik, Sanierungsbedarf)
- Kostenermittlung & Angebot
- Passenden Investor auswählen
- Pachtvertrag schließen
- Baubeginn
Sollten Sie eine Frage haben, melden Sie sich gerne bei uns per Mail, Telefon oder über unser Kontaktformular.
In einzelnen Fällen kann das sehr interessant sein, sprechen Sie uns an!
Für den Vermieter entstehen außer für die Eintragung der Dienstbarkeit keine Kosten.
Sie erhalten über die Dauer des Anlagenbetriebs, in der Regel 20, 25 oder 30 Jahre jährliche Vergütungen. Alternativ könne Sie auch eine hohe Einmalzahlung gleich zu Beginn wählen!
Sie erhalten ein Pachtangebot eines durch uns vorqualifizierten Investors.
- Standort und Adresse des Gebäudes
- Bilder von außen und ggf. von innen (Dachstuhl)
- Informationen über die Gebäudenutzung
- Grundbuchauszug
- Amtlicher Lageplan
- Unterschriebene Vollmacht zur Netzanfrage an den Energieversorger